Nebenkostenprivileg für TV-Kosten entfällt.

Bisher sicherten wir die Kabel-TV-Grundversorgung über einen sogenannten Sammelinkassovertrag ab. Dabei erhalten unsere Geschäftspartner eine TV-Sammelrechnung für alle angeschlossenen Einheiten und geben diese TV-Kosten anteilig über die Betriebskosten an die Mieter weiter - das ist das sogenannte Nebenkostenprivileg.

Was ändert sich?

Mit der TKG-Novelle entfällt das Nebenkostenprivileg. Das bedeutet, dass die TV-Kosten nicht mehr, wie gewohnt, über die Betriebskosten nach § 2 Abs. 15 abgerechnet werden können.

Für Bestandsverträge galt bis zum 30.06.2024 eine Übergangsregelung. Seit dem 01.07.2024 haben alle Mieter ein Sonderkündigungsrecht für die Teilnahme am Sammelinkasso für Kabel-TV (§ 71 Abs. 2 Satz 3 TKG). Das bedeutet, sie können jetzt ihren TV-Anbieter selbst wählen.

Was sollten Sie sonst noch wissen?

Die TKG-Novelle unterstützt den FTTH-Ausbau, also Glasfaser bis in die Wohnung. Wenn Sie Ihre Immobilie mit einer zukunftssicheren Glasfaserverkabelung modernisieren lassen, können Sie so für fünf bis maximal neun Jahre diese Kosten als "Glasfaserbereitstellungsentgelt" über die Betriebskosten umlegen.

Die NetCologne betreibt eines der modernsten Glasfasernetze weltweit. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Know-how - wir beraten Sie gerne bezüglich des FTTH-Ausbaus in Ihrer Immobilie.

Was sollten Vermieter jetzt tun?

Wir begleiten Sie als unsere Geschäftspartner selbstverständlich während der Umstellungsphase und entwickeln zusammen mit Ihnen individuelle Lösungen. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit unseren Experten auf!

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Als Ihr zuverlässiger Partner beraten wir Sie gerne persönlich bei der Lösungsfindung. Schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit unseren Experten.

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