Das ändert sich!
Aufgrund des Nebenkostenprivilegs war es Vermietern, Hauseigentümern oder Hausverwaltungen erlaubt u.a. die Kosten für den Kabelfernseh-Anschluss über die Betriebsnebenkosten auf alle Mieter umzulegen. Durch eine Gesetzesänderung müssen Mieter ab Juli 2024 die Kosten für ihren Kabel-Anschluss nicht mehr automatisch über die Nebenkosten zahlen. In den Nachrichten wird oft über den sogenannten Wegfall des Nebenkostenprivilegs im Rahmen der TKG-Novelle gesprochen. Somit gibt es keinen Sammelvertrag mehr zwischen dem Kabelfernseh-Anbieter und deiner Hausverwaltung und das TV-Signal wird spätestens zu Ende Juni abgeschaltet.
Das bedeutet für dich, dass du jetzt selbst aktiv werden musst, wenn du dein Kabel-TV-Signal zukünftig behalten und weiter wie gewohnt fernsehen möchtest. Du musst also bis zum Umstellungsdatum einen eigenen Vertrag mit dem TV-Anbieter abschließen, um weiter dein Kabelfernsehen nutzen und empfangen zu können.
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Kabelfernsehen mit NetCologne
Spätestens zum 30.06.2024 enden die aktiven Verträge zwischen den Hausverwaltungen und den Kabelfernseh-Anbietern. Bis dahin musst du einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abgeschlossen haben, um weiter wie gewohnt fernsehen zu können. Und du kannst bereits jetzt tätig werden. Sicher dir NetTV über Kabel und schaue deine Lieblingssender ohne Unterbrechung. Aber keine Sorge, du zahlst nicht doppelt. Dein Vertrag mit uns startet erst zum Stichtag der Umstellung.
Alle Änderungen in unserem Video.
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Dein Kabel-TV-Vertrag startet erst mit dem Stichtag der Umstellung. Bis dahin zahlst du die Gebühren wie gewohnt über die Betriebsnebenkosten.
Dein Kabelfernsehen Anschluss ist bereits von NetCologne. Dein Vorteil: Mit einem Vertrag von uns ändert sich an deinen Einstellungen und Senderlisten nichts.
Die Kosten für deinen Kabelfernsehanschluss werden künftig nicht mehr pauschal über die Nebenkosten der Miete abgerechnet. Dieser Wegfall des so genannten Nebenkostenprivilegs bedeutet, dass du die Kabelanschlussgebühren direkt an deinen Kabel-TV-Anbieter zahlst. Dazu muss lediglich ein neuer Vertrag mit dem abgeschlossen werden, der bisherige Vertrag mit dem Vermieter muss nicht gekündigt werden. Die neue Regelung stellt auch sicher, dass du eine faire und transparente Rechnung für deinen Kabelfernsehanschluss erhältst.
Die Abrechnung der TV-Versorgung über die Betriebskostenabrechnung endet zum angegebenen Monat des Vermieters bzw. der Hausverwaltung, spätestens allerdings zu Ende Juni 2024. Um danach weiter wie gewohnt fernsehen zu können, musst du rechtzeitig einen eigenen Kabel-TV-Vertrag mit NetCologne abschließen. Aber keine Sorge, es ist geregelt, dass du nicht doppelt zahlst. Erst mit dem Tag der Umstellung wird dein Vertrag mit uns als Anbieter aktiv.
Nein, wir als Kabel-TV-Anbieter dürfen erst zum Stichtag der Umstellung den Vertrag mit dir aktivieren. Bis dahin werden die Kosten für deinen Kabelfernsehanschluss weiterhin über die Betriebsnebenkosten abgerechnet.
Am 30. Juni 2024 enden die bisherigen Kabel-Verträge mit Vermietern oder Hausverwaltungen. Du kannst als Mieter aber jetzt schon deinen eigenen Kabelfernsehen Tarif wählen. Am besten schließt du schon jetzt einen neuen Vertrag mit deinem Kabel TV Anbieter ab, damit du deine Lieblingssender ohne Unterbrechung weiterhin über deinen Kabelanschluss empfangen kannst. Doppelte Kosten entstehen dir nicht, denn zum Stichtag der Umstellung reduzieren sich die Mietnebenkosten deiner Wohnung.
Falls du bis zum Tag der Umstellung keinen TV-Vertrag mit deinem Kabelfernsehen Anbieter hast, wird dein TV-Signal abgeschaltet. Du kannst dann kein Kabelfernsehen mit bis zu 95 TV-Sender mehr schauen.
Du möchtest kein Kabelfernsehen mehr empfangen? Dann brauchst du nichts weiter tun. Deine Versorgung endet automatisch, wenn der Vertrag zwischen deiner Hausverwaltung und dem Kabel-TV-Anbieter NetCologne endet.
Nein, du musst nicht zu Hause sein. Die Umstellung läuft automatisch im Hintergrund und du kannst die ganze Zeit wie gewohnt Kabel-TV empfangen.