Änderungen des Nebenkostenprivilegs einfach erklärt.
Aufgrund des Nebenkostenprivilegs war es Vermietern, Hauseigentümern oder Hausverwaltungen erlaubt u.a. die Kosten für den Kabelfernseh-Anschluss über die Betriebsnebenkosten auf alle Mieter umzulegen. Durch eine Gesetzesänderung müssen Mieter seit Juli 2024 die Kosten für ihren Kabel-Anschluss nicht mehr automatisch über die Nebenkosten zahlen. In den Nachrichten wird oft über den sogenannten Wegfall des Nebenkostenprivilegs im Rahmen der TKG-Novelle gesprochen. Somit gibt es keinen Sammelvertrag mehr zwischen dem Kabelfernseh-Anbieter und deiner Hausverwaltung und das TV-Signal wurde spätestens zu Ende Juni abgeschaltet.
Das bedeutet für dich, dass du selbst aktiv werden musst, wenn du dein Kabel-TV-Signal behalten und weiter wie gewohnt fernsehen möchtest. Du musst also einen eigenen Vertrag mit dem TV-Anbieter abschließen, um weiter dein Kabelfernsehen nutzen und empfangen zu können.
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Änderungen beim Kabelfernsehen durch den Entfall des Nebenkostenprivilegs.
Video: Änderung beim Kabelfernsehen für Mieter.
