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Unser Ziel ist es, in den nächsten Jahren das gesamte Stadtgebiet unter Berücksichtigung laufender Förderverfahren an das moderne Glasfasernetz von NetCologne anzuschließen. In einigen Fällen ist der Hausanschluss sogar kostenfrei1. Mach den ersten Schritt und gib ganz unverbindlich die Erlaubnis zum Ausbau (= GEE) ab.

Lass dich informieren, sobald der Ausbau losgeht.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Dein Ja zur Glasfaser:


Vor dem Ausbaustart benötigen wir die Erlaubnis (= GEE) des Eigentümers, dass wir dein Objekt an unser Netz anbinden dürfen. Wohnst du als Eigentümer selbst in deiner Immobilie, kannst du die GEE bei der Bestellung abgeben.

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Die direkte Anbindung deiner Immobilie (FTTH) an das Glasfasernetz ist unkompliziert und wird von uns erledigt. Du steigerst mit dem Anschluss den Marktwert, egal ob Haus oder Wohnung.

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Weitere Informationen zum Glasfaserausbau.

Symbolbild Glasfaser
Baumagazin
In dieser Broschüre findest du alle technischen Informationen zur Netzwerkverkabelung sowie Vorgaben für den Elektriker.
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Häufige Fragen zum Glasfaser-Anschluss.

Was ist der Unterschied zwischen DSL und Internet über Glasfaser?
Welche Vorteile habe ich durch das Glasfaser-Internet?
Wenn ich jetzt bei NetCologne unterschreibe, muss ich dann NetCologne und den vorherigen Vertrag bezahlen?
Was bedeutet FTTH und was sind die Vorteile?
Welche Bauarbeiten kommen auf mich zu?
Kann ich meine bisherige Kupfer-Hausverkabelung weiter verwenden?

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  • 1.
    Glasfaser-Hausanschluss: Objekte, die im „Bundesförderprogramm Breitband“ für den Ausbau als „Weiße Flecken“ und „vollgeförderte Nachbarschaft“ vorgesehen sind, können kostenfrei an unser Glasfasernetz angebunden werden. Dies ermöglicht dem Eigentümer den kostenlosen Hausanschluss an das Breitbandnetz bis zur Innenwand des Gebäudes. Die Förderung ist für die Haushalte/Teilnehmer ohne Verpflichtung einer neuen vertraglichen Bindung mit dem Telekommunikationsunternehmen (in diesem Fall der NetCologne) möglich. Voraussetzung ist eine rechtzeitig vor Ausbau erteilte Erlaubnis des Eigentümers/Verwalters solange die Bauarbeiten vor ihren Gebäudeabschnitt noch nicht abgeschlossen sind. Definierte Objekte, die nicht durch das Programm vollgefördert werden, können unabhängig davon einen Glasfaser- Hausanschluss beantragen. Je nach Ausbaugebiet und abhängig vom beauftragten Tarif können die Kosten für den Hausanschluss an- oder entfallen.