Was bewirkt die Grundstückseigentümererklärung und wie beeinflusst sie meinen Glasfaseranschluss?
Was ist die Grundstückseigentümererklärung (GEE)?
Mit der Grundstückseigentümererklärung (GEE) gibst du als Eigentümer oder berechtigter Verwalter dein Einverständnis, dass dein Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen werden darf.
Du erlaubst die Installation und Wartung aller notwendigen Vorrichtungen auf deinem Grundstück und in deinem Gebäude.
Es entstehen keine weiteren Verpflichtungen – die Erklärung dient ausschließlich der technischen Freigabe.
Vertrag und Anschluss – getrennt geregelt:
- Die GEE ist nicht gleichbedeutend mit einem Internetvertrag.
- Du entscheidest separat, ob du das Glasfasernetz später für Internet, Telefonie oder TV nutzen möchtest.
- Ein Vertrag kann jederzeit nachträglich abgeschlossen werden.
Besonderheiten bei gemeinsamer Versorgung:
- Auch wenn dein Haus aktuell über das Nachbargebäude mitversorgt wird, kannst du einen eigenen Glasfaseranschluss erhalten.
- Jeder Anschluss wird unabhängig realisiert – dein Nachbar kann seinen Anschluss weiterhin nutzen.
Wie kann ich die GEE abgeben?
- Die Grundstückseigentümererklärung kannst du ganz einfach online abgeben
- Seit 2017 ist sie auch ohne Unterschrift gültig.
- Du kannst die GEE auch zusätzlich zu anderen Telekommunikationsanbietern erteilen – eine Zustimmung zu NetCologne ist jederzeit möglich.