Was muss ich als Eigentümer für den Glasfaseranschluss beachten?
Grundstückseigentümererklärung (GEE):
- Mit der GEE stimmst du als Eigentümer oder berechtigter Verwalter zu, dass auf deinem Grundstück sowie an und in den Gebäuden alle notwendigen Vorrichtungen für den Glasfaseranschluss angebracht, geprüft und instand gehalten werden dürfen.
- Weitere Verpflichtungen entstehen durch die GEE nicht.
Technische Vorbereitungen im Haus:
- Router-Standort festlegen: Wähle einen geeigneten Platz mit Stromversorgung (2× 230 V-Steckdose).
- Leitungsweg vorbereiten: Zwischen Hausanschlusskasten (HAK) und Router muss ein nutzbarer Leitungsweg vorhanden sein (z. B. Leerrohr oder Kaminschacht).
- Technische Anforderungen:
- Bohrloch mit mind. 12 mm Durchmesser
- Leerrohr mit mind. 19 mm Innendurchmesser
- Zuglastfreie Verlegung und Biegeradien von mind. 60 mm beachten
- Falls kein Leitungsweg vorbereitet ist, wird der ONT neben dem HAK installiert – die bisherige Kupferleitung (CuDA) ist dann nicht mehr nutzbar.
Weitere Informationen:
- Eine Liste geeigneter Fachbetriebe sowie Details zur Hausverkabelung findest du auf unserer Seite „Glasfaser Verkabelung im Haus erklärt“.
- Hier findest du alle Infos zum Glasfaserausbau